Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen der Bruno Gelato GmbH, Schuhmacherstr. 26, 26817 Rhauderfehn
1. Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Bedingungen haben gegenüber Unternehmen und Kaufleuten (Käufer) Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde legt.
2. Angebote und Aufträge
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht mindestens in Textform als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher nur durch Auftragsbestätigung mindestens in Textform oder durch die Auslieferung der Ware zustande.
(2) Die in unseren Preislisten, Prospekten und Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und Angaben, insbesondere Farb- oder Geschmacksangaben bzw. Zusammensetzungen (Rezepte) kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Beschaffenheitsvereinbarung dar.
3. Preise
(1) Unsere Preise ergeben sich aus der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die Preise gelten „ab Werk“ und die Bereitstellung bzw. Versendung der Ware erfolgt in der Regel gegen Vorauszahlung. Ausdrückliche abweichende Vereinbarungen sind möglich.
(2) Soweit nicht anders angegeben, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Lieferzeit
(1) Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bzw. fix bestätigt worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 14 Tagen nach der angegebenen Lieferzeit in der Regel noch als rechtzeitig.
(2) Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist mindestens in Textform zu setzen, die mit Zugang der Nachfristgewährung bei uns beginnt. Ein etwaiger Schadenersatz wegen Verzuges bestimmt sich nach § 7.
(3) Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerung der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeitskampfes) oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses.
5. Versand
Sofern wir nichts anderes vereinbart haben, erfolgt der Versand auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit Verladung der Ware beim Werk auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen und berechtigt, Teillieferungen in zumutbarem Umfang vorzunehmen, die auch einzeln berechnet werden können.
6. Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
(2) Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsforderung zahlt.
(3) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
7. Gewährleistung/Haftung
(1) Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften unverzüglich zu untersuchen. Mängel, Schäden oder fehlerhafte Mengen sind von dem Käufer innerhalb einer Woche (Zugang) ab Ablieferung der Ware schriftlich oder in Textform uns gegenüber zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß (unterbrechungsfreie, ordnungsgemäße Kühlbedingungen) zu lagern und zu behandeln. Mengenmäßige Beanstandungen oder Differenzen bezüglich der Sorten sind sofort durch den Auslieferer bescheinigen zu lassen.
(2) Bei Rügen bezüglich der Qualität des Speiseeises, insbesondere Haltbarkeit, Konsistenz, Geschmack oder des mikrobiologischen Zustandes hat die Käuferin die unterbrechungslose Einhaltung der notwendigen Kühlbedingungen von minus 18 Grad C° bei Transport ab Werk und anschließender Lagerung darzulegen und zu beweisen, wenn die Mängel an der Ware auf fehlende Kühlung zurückgeführt werden könnten.
(3) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wurde. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, auch bei Verzug, zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, aber begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(5) Alle Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat.
(2) Die Vorbehaltsware ist sorgsam zu behandeln. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
(3) Bei Weiterverkauf tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat.
(4) Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Übernahme der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind in diesem Fall zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.
9. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen und Warenlieferungen ist 26817 Rhauderfehn.
10. Datenverarbeitung
Wir weisen darauf hin, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt. Der Käufer kann der Erhebung, Speicherung oder Weitergabe der Daten jederzeit widersprechen.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
(2) Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne unsere Einwilligung des abzutreten.
(3) Gerichtsstand für beide Teile ist unser Geschäftssitz in 26817 Rhauderfehn. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sofern einzelne oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam oder undurchführbar sind, soll dies die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berühren.
Stand: 15.10.2022